Vorgehen zur Bestimmung des Berichtsinhalts und der Abgrenzung der Themen
Im Zuge der Vorbereitung des 3. Bionorica®-Nachhaltigkeitsberichts fanden anfangs Abstimmungen mit allen relevanten Fachabteilungen zu den Berichtsinhalten statt. Diese Termine wurden von unseren CSR-Beratern wissenschaftlich begleitet und moderiert. Im Fokus stand dabei vor allem, welche Änderungen es inhaltlich ggü. dem vorangegangen Nachhaltigkeitsbericht als auch beim GRI-Berichtswesen gab. Dabei hatte das sog. Wesentlichkeitsprinzip, genauso wie bei der Vorbereitung des 2. Bionorica®-Nachhaltigkeitsberichts, eine zentrale Bedeutung. Die Identifizierung wesentlicher Themen für Bionorica® ergibt sich zum einen aus der Geschäftstätigkeit als herstellendes Unternehmen, was u.a. den Verbrauch von Energie und Wasser bedingt. Zum anderen ist Bionorica® als Hersteller von pflanzlichen Arzneimitteln auf Rohstoffe aus der Natur angewiesen und hat als pharmazeutisches Unternehmen eine sehr hohe Verantwortung etwa im Sinne der Kundengesundheit und -sicherheit. Gleichwohl konnte im Zuge der Bestimmung von wesentlichen Aspekten mit den jeweiligen Fachabteilungen festgestellt werden, dass die Berichtsthemen, die bereits im 2. Bionorica®-Nachhaltigkeitsbericht als wesentlich eingestuft worden waren, weiterhin dieselbe Priorität haben. Dies gilt auch für den Berichtsaspekt Wasser, dem im aktuellen Nachhaltigkeitsbericht jedoch mehr Platz eingeräumt wird, da Wasser eine der wichtigsten Ressourcen weltweit ist.
Änderungen bei der Berichterstattung
Im 3. Bionorica®-Nachhaltigkeitsbericht kommt ein neues wesentliches Thema hinzu: Steuern. So gehört es zum Selbstverständnis von Bionorica®, dass Steuern als wichtigste Einnahmequelle eines Staates nicht nur dessen makroökomische Stabilität gewährleisten, sondern auch die Erhebung adäquater, d.h. auf der Ertragskraft basierender, Steuern eine Bedingung für die Erreichung nachhaltiger gesellschaftlicher Ziele (z.B. Umweltschutz, Sicherheit, Bildung etc.) sind. Durch die Abführung der in den einzelnen Rechtsnormen gesetzlich festgelegten Steuern verknüpft sich die erfolgreiche Wertschöpfung der Bionorica® mithin mit dem Gemeinwohl. Nicht zuletzt gelten Steuern darüber hinaus die Inanspruchnahme öffentlicher Infrastrukturen und Dienstleistungen sowie die Nutzung natürlicher Ressourcen durch ein Unternehmen mit ab.
Liste der wesentlichen Themen
Auflistung der wesentlichen Themen im Bionorica®-Nachhaltigkeitsbericht zum Berichtsjahr 2021:
• Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
• Aus- und Weiterbildung
• Beschaffung
• Beschäftigung
• Compliance
• Emissionen
• Energie
• Forschung & Entwicklung
• Indirekte wirtschaftliche Auswirkungen
• Kundengesundheit und -sicherheit
• Lokale Gemeinschaften
• Marktpräsenz
• Materialien
• Mitarbeiter
• Produktverantwortung
• Steuern (neu)
• Wasser
• Wirtschaftliche Leistung
Neudarstellung von Informationen
Mit Blick auf das Berichtsjahr 2021 gab es keine Neudarstellungen von Informationen.
Berichtszyklus
Es ist ein jährlicher Berichtszyklus vorgesehen.
Erklärung zur Berichterstattung in Übereinstimmung mit den GRI‑Standards
Der 3. Bionorica®-Nachhaltigkeitsbericht zum Berichtsjahr 2021 wurde in Anlehnung an die GRI Standards erstellt. Die GRI Standards der GRI-Organisation (Global Reporting Initiative), mit Sitz in Amsterdam, stellen das weltweit am meisten verwendete Berichtswesen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung dar.
Ansprechpartner bei Fragen zum Bericht
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kontaktmöglichkeit via E-Mail oder Telefon: +49(0)9181-231-0