Die Führungsstruktur der Organisation umfasst bei Bionorica® die vier Vorstandsbereiche Vorstandsvorsitzender; Finance, HR & IT; Global Business sowie Product Supply (Stand: September 2022):
Der Bionorica®-Vorstand umfasst vier Mitglieder (siehe Führungsstruktur) und einen Aufsichtsrat mit sechs Mitgliedern. Das für die Entscheidungsfindung zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen zuständige höchste Gremium ist der Vorstand, der die Entscheidungen nach intensiver Beratung mit den jeweils verantwortlichen Führungskräften auf der Basis der Geschäftsordnung (GO) des Vorstands vom 30. April 2021 trifft. Gemäß §10 Abs. 1 der Satzung der Bionorica® SE leitet der Vorstand die Gesellschaft und führt deren Geschäfte in eigener Verantwortung und nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der GO sowie des Geschäftsverteilungsplans. Gemäß §10 Abs. 2 der Satzung der Bionorica® SE sowie §14 der GO für den Aufsichtsrat sind für diverse Geschäfte und Handlungen durch den Vorstand zuvor die Zustimmung des Aufsichtsrats durch Beschluss einzuholen. Der Aufsichtsrat kann ferner bestimmen, dass auch andere Geschäfte nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.